Am 26. Juni 2017 ist das Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, das auf der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie beruht. Einer der wesentlichen Bestandteile des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) ist das neue, eigenständige elektronische Transparenzregister, das Angaben zu den Eigentümerstrukturen - d. h. wirtschaftlich Berechtigten- von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen sowie entsprechende Mitteilungspflichten der Betroffenen vorsieht. Auch wenn die Implementierung des Transparenzregisters im Zusammenhang mit der Überarbeitung des GwG steht, betrifft es nicht nur diejenigen Akteure, die im besonderen Maße einem Geldwäscherisiko ausgesetzt sind, sondern grundsätzlich alle deutschen Unternehmen- unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe.
Link - Das elektronische Transparenzregister
Version: 01/2016Link - Musterverfahrensdokumentation zur geordnete Belegablage
Version: 12/2015Link - Merkblatt Bauabzugsteuer
Version: 12/2015
allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne Für einzelne Branchen gelten allgemeinverbindliche Mindestlöhne, die höher sein können als der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro (ab 01.01.2017 vorher 8,50 Euro) pro Arbeitsstunde. Diese Branchenmindestlöhne sind auch von Unternehmen zu bezahlen, die nicht tarifgebunden sind. Auf der folgenden Internetseite können Sie sich informieren, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist.
Link - Mindestlohn und allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne
Version: 01/2016Download - Mindestlohn Dokumentationsverordnung ab 01.08.2015
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Version: 08/2015